a) Krafträder
mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz: A1

Beinhaltet: AM, A1

Praktische Ausbildung umfasst ausschließlich Übungsstunden.

Grundbetrag: €200,00
Fahrstunde: € 78,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: €290,00
TÜV-Gebühr praktische Prüfung 127,13

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.