a) Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
17 Jahre.  Wichtig! Ausbildung darf erst mit 16,5 Jahren begonnen werden!

Geltungsdauer:
vorläufige Fahrerlaubnis bis zum 18. Lebensjahr, wenn von eingetragenem Begleiter begleitet. Danach wird unbefristete Fahrerlaubnis erteilt.

Vorbesitz:
nicht erforderlich

Beinhaltet:
AM, L

Beschränkung:

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung geführt werden. Keine Schaltfahrzeuge!

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Anzahl
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt

12

 

Grundbetrag: €550,00
Fahrstunde: € 70,00
Sonderfahrstunde.: € 80,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: €250,00
Lehrmittelpauschale deutsch €100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 116,93

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast,  1 Beiblatt pro Begleiter mit beidseitiger Kopie vom Führerschein und Personalausweis, Antrag auf das begleitendes Fahren mit 17 Jahren.