a) Krafträder
mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz: Nein

Beinhaltet: AM, A1

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

4

Gesamt

16

10

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der
Einzelfahrten zu je 45 Min.

Ohne Vorbesitz
Bei Vorbesitz von Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf Autobahnen

4

2

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

Gesamt

12

6

 

Grundbetrag: €550,00
Fahrstunde: € 78,00
Sonderfahrstunde.: € 83,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: €290,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 146,56

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.