a)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

b) Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung: 17)

Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
C1

Beinhaltet:
BE, bei Besitz von D1: D1E

Theoretische Ausbildung

entfällt

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Bei Vorbesitz von Klasse C1
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

3

Solo

1

Zug

3

Gesamt

4

Schulung auf Autobahnen

1

1

1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1

0

2 2
Gesamt

5

2

6 8

 

Grundbetrag:

(wenn C1+C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden)

€ 250,00

€ 650,00

Fahrstunde: € 85,00
Sonderfahrstunde.: € 85,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: enfällt
Vorstellung zur praktischen Prüfung: € 370,00
Lehrmittelpauschale deutsch enfällt
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung entfällt
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 176,31

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.