Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder Klassen CCE: nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
C

Beinhaltet:
C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

 

Bei Vorbesitz von Klasse C

 

Grundunterricht

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

Gesamt

10

 

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der
Einzelfahrten zu je 45 Min.


Bei Vorbesitz von Klasse C
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Solo

3

Zug

5

Gesamt

8

Schulung auf Autobahnen


2


1

2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3

0

3 3

Gesamt

10

4

10 14

 

Grundbetrag:

(wenn C+CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden)

€300,00

€750,00

Fahrstunde: € 95,00
Sonderfahrstunde.: € 95,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung komplett: 440,00
Vorstellung Teilprüfung Fahren:
380,00
Vorstellung Teilprüfung Verbinden und Trennen: € 180,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung (bei C+CE einmalig)
€ 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 176,31

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.