Seit Jahresbeginn 2020 können Führerscheininhaber der Klasse B durch eine Schulung die Schlüsselzahl 196 erhalten. Dies berechtigt sie, ohne dafür eine theoretische oder praktische Prüfung absolvieren zu müssen, die folgenden Fahrzeuge zu führen:
a) Krafträder
mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindesalter: 
25 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz:
Klasse B für mindestens 5 Jahre

Beinhaltet:
AM, L (in B enthalten)

Die Berechtigung gilt nur im Inland!

Aufstiegsprüfung zu A2 nicht möglich!

Theoretische Ausbildung

Es sind 4 x 90 min. klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

Es sind mindestens 10 x 45 min. praktische Ausbildung zu absolvieren, hierbei sind neben den Grundfahrübungen auch Überland- und Autobahnfahrten durchzuführen.

 

Kursbetrag: 950,00 € inkl. gesetzlicher MwSt.


Dies beinhaltet 4 x 90 min. klassenspezifischen Unterricht, sowie 10 x 45 min. praktischen Unterricht.
Für jede weitere erforderliche Übungsstunde berechnen wir 62,00 € inkl. gesetzlicher MwSt.

Die theoretische sowie praktische Prüfung entfallen.

Aufstiegsprüfung zu A2 nicht möglich.

Am Ende der Ausbildung wird eine Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt. Diese legen Sie der Führerscheinbehörde vor, dann bekommen Sie in der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen. Hierzu benötigen Sie ein biometrisches Passbild.