Klasse C1 + C1E (Kombination)

C1 und C1E in einem Ausbildungsgang: Weniger Sonderfahrstunden als bei getrenntem Lernen.

Kombination C1 + C1E Icon

Beschreibung

Kraftfahrzeuge
  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch in in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Wichtig: Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) kann die Ausbildung ab 17 Jahren begonnen werden.
(Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 + C1E)

Grundlegende Informationen

📋 Eckdaten

Mindestalter:18 Jahre
Gültigkeit:Bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

🔑 Voraussetzungen

Für diese Klasse ist der Vorbesitz von Klasse B notwendig.

🤝 Diese Klassen werden miterteilt

BE

Ausbildungsumfang

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
12 Stunden
Grundunterricht (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)
8 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht
6 Stunden

Praktische Ausbildung (Sonderfahrstunden)

Bundes- oder Landstraßen
Solo
1
Zug
3
Gesamt
4
Autobahnen
Solo
1
Zug
1
Gesamt
2
Dämmerung oder Dunkelheit
Solo
-
Zug
2
Gesamt
2
Gesamt
Solo
2
Zug
6
Gesamt
8

Informationen zu den Sonderfahrten

Zweck der Sonderfahrten

Die Sonderfahrten sollen Dich an die besonderen Bedingungen auf Autobahnen, Landstraßen und in der Dunkelheit gewöhnen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Sonderfahrten erst dann durchführt werden dürfen, wenn Du bereits allein und selbstständig fahren kannst. Dafür sorgen wir mit der Ausbildung in den Übungsstunden.

Kombinierbarkeit

Die Sonderfahrten sind nicht kombinierbar. Eine Autobahnfahrt darf nicht gleichzeitig als eine Nachtfahrt angerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein biometrisches Passbild
  • Eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs

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Preisübersicht

Im Fall einer Berufsausbildung ist diese Führerscheinausbildung nach §4 Nr. 21 UStG von der Mehrwertsteuer befreit. Für die Lehrmittel wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben. Die gezeigten Preise sind die Endpreise (inklusive zu erhebender Mehrwertsteuer).

Grundbetrag*650,00 €
*Wenn Du mehrere Führerscheinklassen gleichzeitig bei uns machst, gibt es einen kombinierten Grundbetrag. Das sieht Du in der Online-Anmeldung.
Sonderfahrstunde
85,00 €
×
8
Praxisprüfung370,00 €

Übungsfahrstunden

Unserer Erfahrung nach sind durchschnittlich 7 Übungsfahrstunden zu rechnen. Du kannst die Anzahl für Dich anpassen.

Übungsfahrstunde
85,00 €
×
Erwartete Fahrschulkosten2.295,00 €

Alle Kosten bei uns inklusive der konfigurierten Übungsfahrstunden.

Fremdkosten

Diese Kosten werden nicht von uns in Rechnung gestellt. Du musst etwa diese Kosten für Leistungen Dritter einplanen, die für Deinen Führerschein notwendig sind. Genaueres findest du in der Checkliste.

TÜV Theorieprüfung24,99 €
TÜV Praxisprüfung195,76 €
Führerscheinantrag
45,10 €
Erste Hilfe Kurs
35,00 €

Egal wie alt: Hast Du schon ein Zertifikat, brauchst Du keinen neuen Kurs.

Sehtestbescheinigung
10,00 €

Darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Augenärztliches Zeugnis / Gutachten
250,00 €
Passfoto
15,00 €

Muss ein biometrisches Passbild sein. In der Regel bekommst Du 4 Stück.

Meldebescheinigung
8,00 €

Brauchst Du nur, wenn die Adresse in deinem Führerscheinantrag nicht mit der Adresse in deinem Personalausweis übereinstimmt.

Erwartete Fremdkosten575,85 €

Alle aktivierten zusätzlichen Kosten bei Dritten, mit denen Du rechnen musst.

Erwartete Gesamtkosten2.870,85 €

Alle Kosten bei uns inklusive aller aktivierten zusätzlichen Kosten bei Dritten, mit denen Du rechnen musst.