Wie eine Führerscheinausbildung abläuft
Liebe(r) Führerscheininteressent/-in,
wir wollen, dass Du sicher ans Ziel kommst und gewährleisten Dir eine kompetente und sichere Ausbildung in freundlicher Atmosphäre. Damit Du dich von Anfang an gut aufgehoben fühlst, möchten wir Dir an dieser Stelle kurz den Ablauf einer Fahrausbildung am Beispiel der häufig gewählten Führerscheinklasse B / BF 17 erläutern.
Für die Anmeldung kommst Du einfach während der Öffnungszeiten vorbei, siehe Filialen, oder Du meldest dich online bei uns an. Im Bereich Lektionsübersicht findest Du einen Überblick über die anstehenden Lektionstermine in den jeweiligen Filialen der Fahrschule; dabei ist es nicht wichtig, dass Du bei Lektion 1 beginnst. Hauptsache ist, dass Du unabhängig von der Reihenfolge mindestens alle Pflichtstunden wahrnimmst. Nachdem Du alle Pflichtstunden absolviert hast, entscheidet der Fahrlehrer anhand der Übungsleistung, ob und wann er Dich zur Theorieprüfung zulässt. Deshalb empfiehlt es sich, fleißig zu üben und die Ohren während des Unterrichts zu spitzen. Die theoretische Prüfung absolvierst Du beim TÜV Hessen, wo Du am Computer deine Prüfung ablegst.
Nachdem Du ein paar Grundlagen Theorie verinnerlicht hast, kannst Du bereits parallel zur theoretischen Ausbildung mit der praktischen Fahrausbildung beginnen, deren erste Schritte auf einem Übungsparkplatz das Anfahren und Lenken beinhalten und später das leistungsorientierte Fahren in Stadtverkehr, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, Überland und bei Tag und Dunkelheit bedeuten. Wie viele Fahrstunden Du neben den Pflichtstunden benötigst, hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab. Dein Fahrlehrer entscheidet dann, wann Du reif für die praktische Prüfung bist! Wenn diese geschafft ist, heißt es volle Fahrt voraus!
Für die folgenden Klassen bieten wir eine Fahrausbildung an. Klicke auf den Namen der Klasse oder auf ‚Mehr lesen‘, um alle Details (wie benötigte Unterrichtseinheiten und Preise) zu erhalten.
Neu: Klasse B196
Seit Jahresbeginn 2020 können Führerscheininhaber der Klasse B durch eine Schulung die Schlüsselzahl 196 erhalten. Dies berechtigt sie, ohne dafür eine theoretische oder praktische Prüfung absolvieren zu müssen, die folgenden Fahrzeuge zu führen: a) Krafträder mit Hubraum von nicht mehr
Mofa 25
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht
Klasse AM15
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch
Klasse A1
a) Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Klasse A2
a) Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen. Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer: ohne Befristung
Klasse A
a) Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kWoder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
Aufstieg A1 auf A2
a) Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen. Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer: ohne Befristung
Aufstieg A2 auf A
a) Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Klasse B
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg Mindestalter: 18 Jahre Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet: AM, L Theoretische
Klasse BF 17
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer
Klasse B (Automatik)
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer
Klasse BF 17 (Automatik)
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer
Klasse BEF 17
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg Mindestalter: 17 Jahre. Wichtig! Ausbildung darf erst mit 16,5 Jahren begonnen werden! Geltungsdauer: vorläufige Fahrerlaubnis bis zum
Klasse B197
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer
Klasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für
Klasse C
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit
Klasse C1
a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Klasse C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg. b) Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Klasse CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben