Landwirtschaftliche

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter:
16 Jahre für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

Beinhaltet:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

6

6

Gesamt

18

12

Praktische Ausbildung

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Fahrstundenpreise bei Gestellung eigener Traktor und Anhänger!

Grundbetrag: € 450,00
Fahrstunde: € 65,00
Sonderfahrstunde.: entfällt
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: € 360,00
Lehrmittelpauschale Deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 146,56

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre),Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.