a) Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder Klassen CCE: nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
B

Beinhaltet:
AM, L, C1

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Vorbesitz von Klasse B
Bei Vorbesitz von Klasse C1 oder D1
Bei Vorbesitz von Klasse D
Grundunterricht

6

6

6

Klassenspezifischer Unterricht

10

4

2

Gesamt

16

10

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Bei Vorbesitz von Klasse B
Bei Vorbesitz von Klasse C1 (entspricht alte Klasse 3)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf Autobahnen

2

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3

1

Gesamt

10

5

 

Grundbetrag:

(wenn C+CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden)

€ 600,00

€750,00

Fahrstunde: € 95,00
Sonderfahrstunde.: € 95,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung komplett: € 350,00
Vorstellung Teilprüfung Prüfungsfahrt (nur bei Wiederholung)
€ 300,00
Vorstellung Teilprüfung Abfahrtskontrolle (nur bei Wiederholung) € 150,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung (bei C+CE einmalig)
€ 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 176,31

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.