a) Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds
) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

c) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter:
15 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz:
Nein

Beinhaltet:
Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – Keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

 

Grundbetrag: 550,00
Fahrstunde: € 74,00
Sonderfahrstunde.: € entfällt
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: €110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: 260,00
Lehrmittelpauschale deutsch 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 116,93

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs.