a) Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung; 17)

Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
B

Beinhaltet:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Vorbesitz von Klasse B
Bei Vorbesitz von Klasse D1 oder D
Grundunterricht

6

6

Klassenspezifischer Unterricht

6

2

Gesamt

12

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Bei Vorbesitz von Klasse B
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

3

Solo

1

Zug

3

Gesamt

4

Schulung auf Autobahnen

1

1

1 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1

0

2 2
Gesamt

5

2

6 8

 

Grundbetrag 

bei gemeinsamen Ausbildungsgang C1+C1E:

€ 500,00
€650,00
Fahrstunde: € 85,00
Sonderfahrstunde.: € 85,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: € 370,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 176,31

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.