a) Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
c) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter:
15 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz:
Nein
Beinhaltet:
Keine
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang TheorieunterrichtDoppelstunden zu je 90 Minuten |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt |
14 |
8 |
Praktische Ausbildung
Grundausbildung – Keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Grundbetrag: | € 550,00 |
Fahrstunde: | € 74,00 |
Sonderfahrstunde.: | € entfällt |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | €110,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | € 260,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | € 100,00 |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | € 22,49 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 116,93 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs.