Landwirtschaftliche

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter:
16 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

Beinhaltet:
Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Grundbetrag: € 570,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs.