Landwirtschaftliche
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet:
Keine
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang TheorieunterrichtDoppelstunden zu je 90 Minuten |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt |
14 |
8 |
Praktische Ausbildung
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Grundbetrag: | € 570,00 |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | € 110,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | € 100,00 |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | € 22,49 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs.