a) Krafträder
mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang, nach mindestens zweijährigem Besitz von A2 (leistungsbeschränkt) kann die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 24. Lebensjahres erworben werden

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres ja, danach nein

Beinhaltet:
AM, A1, A2

Praktische Ausbildung umfasst ausschließlich Übungsstunden.

Grundbetrag: € 200,00
Fahrstunde: € 80,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: € 290,00
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 127,13

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.