a) Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang, nach mindestens zweijährigem Besitz von A2 (leistungsbeschränkt) kann die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 24. Lebensjahres erworben werden
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres ja, danach nein
Beinhaltet:
AM, A1, A2
Praktische Ausbildung umfasst ausschließlich Übungsstunden.
Grundbetrag: | € 200,00 |
Fahrstunde: | € 80,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | € 290,00 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 127,13 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.