a) Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz: A1
Beinhaltet: AM, A1
Praktische Ausbildung umfasst ausschließlich Übungsstunden.
Grundbetrag: | €200,00 |
Fahrstunde: | € 78,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | €290,00 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 127,13 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.