a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinischer-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre.
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz:
nicht erforderlich
Beinhaltet:
AM, L
Beschränkung:
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sowohl Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung als auch mit Schaltgetriebe geführt werden.
Die Ausbildung erfolgt daher sowhol auf Automatik- als auch auf Schaltgetriebe, wobei die praktische Prüfung auf dem Automatikgetriebe absolviert werden kann.
Es kommt so also zu keinen Einschränkungen beim Führerschein.
Es müssen allerdings mindestens 10 Fahrstunden von jeweils 45 Minuten auf einem Schaltwagen der Klasse B absolviert werden.
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang TheorieunterrichtDoppelstunden zu je 90 Minuten |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt |
14 |
8 |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min. |
Anzahl |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
Schulung auf Autobahnen |
4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt |
12 |
Grundbetrag: | € 550,00 |
Fahrstunde: | € 70,00 |
Sonderfahrstunde.: | € 80,00 |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | € 110,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | € 250,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | € 100,00 |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | € 22,49 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 116,93 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.