a) Krafträder
mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:
16 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz:
Nein

Beinhaltet:
AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

4

Gesamt

16

10

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Ohne Vorbesitz
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt

12

 

Grundbetrag: €550,00
Fahrstunde: € 76,00
Sonderfahrstunde.: € 81,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 100,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: €290,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 110,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 146,56

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.