a) Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz:
Nein
Beinhaltet:
AM
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang TheorieunterrichtDoppelstunden zu je 90 Minuten |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
Gesamt |
16 |
10 |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min. |
Ohne Vorbesitz |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
Schulung auf Autobahnen |
4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt |
12 |
Grundbetrag: | €550,00 |
Fahrstunde: | € 76,00 |
Sonderfahrstunde.: | € 81,00 |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | € 100,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | €290,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | € 110,00 |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | € 22,49 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 146,56 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.