a) Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinischer-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre.
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz:
nicht erforderlich
Beinhaltet:
AM, L
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang TheorieunterrichtDoppelstunden zu je 90 Minuten |
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Grundunterricht |
12 |
6 |
Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
Gesamt |
14 |
8 |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min. |
Anzahl |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
Schulung auf Autobahnen |
4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt |
12 |
Grundbetrag: | € 550,00 |
Fahrstunde: | € 70,00 |
Sonderfahrstunde.: | € 80,00 |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | € 110,00 |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | € 250,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | € 100,00 |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | € 22,49 |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 116,93 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.