a) Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinischer-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre.

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz:
nicht erforderlich

Beinhaltet:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Anzahl
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt

12

 

Grundbetrag: € 550,00
Fahrstunde: € 70,00
Sonderfahrstunde.: € 80,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: € 250,00
Lehrmittelpauschale deutsch € 100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 116,93

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.