a) Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
17 Jahre.  Wichtig! Ausbildung darf erst mit 16,5 Jahren begonnen werden!

Geltungsdauer:
vorläufige Fahrerlaubnis bis zum 18. Lebensjahr, wenn von eingetragenem Begleiter begleitet. Danach wird unbefristete Fahrerlaubnis erteilt.

Vorbesitz:
nicht erforderlich

Beinhaltet:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min.

Anzahl
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt

12

 

Grundbetrag: €550,00
Fahrstunde: €70,00
Sonderfahrstunde.: €80,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: €110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: €250,00
Lehrmittelpauschale deutsch €100,00
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung €22,49
TÜV-Gebühr praktische Prüfung € 116,93

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast,  1 Beiblatt pro Begleiter mit beidseitiger Kopie vom Führerschein und Personalausweis, Antrag auf das begleitendes Fahren mit 17 Jahren.