a) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
b) Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Mindestalter:
18 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung: 17)
Geltungsdauer:
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
C1
Beinhaltet:
BE, bei Besitz von D1: D1E
Theoretische Ausbildung
entfällt
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Einzelfahrten zu je 45 Min. |
Bei Vorbesitz von Klasse C1 |
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden |
||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
3 |
Solo 1 |
Zug 3 |
Gesamt 4 |
Schulung auf Autobahnen |
1 |
1 |
1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
0 |
2 | 2 |
Gesamt |
5 |
2 |
6 | 8 |
Grundbetrag:
(wenn C1+C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden) |
€ 250,00
€ 650,00 |
Fahrstunde: | € 85,00 |
Sonderfahrstunde.: | € 85,00 |
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: | enfällt |
Vorstellung zur praktischen Prüfung: | € 370,00 |
Lehrmittelpauschale deutsch | enfällt |
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung | entfällt |
TÜV-Gebühr praktische Prüfung | € 176,31 |
Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn Anschrift im Führerscheinantrag von der Anschrift im Personalausweis abweicht, ein biometrisches Passbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre), Ärztliches Zeugnis, Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste Hilfe Kurs – auch bei einer Erweiterung, sofern Du damals nur eine Bescheinigung „Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort“ abgegeben hast.