Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter:
15 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz:
Nein

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Gesonderter Kurs Ausbildung zusammen mit Führerscheinbewerbern der Klassen M, A1, oder A
Grundunterricht

6

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

Gesamt

6

10

Praktische Ausbildung

Bei Einzelausbildung

Mindestens 90 Minuten

Bei Gruppenausbildung

Mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Personen für Jeweils 2 Teilnehmer, 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmer (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden.

Mofakurs theoretisch und praktisch: € 250,00
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: € 110,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung: entfällt
TÜV-Gebühr theoretische Prüfung € 23,20
TÜV-Gebühr praktische Prüfung entfällt

Diese Unterlagen sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: 2 biometrische Passbilder.